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Kindergeld und Kinderfreibetrag

Lehrerinnen und Lehrer mit Kindern bekommen eine Reihe von steuerlichen Vergünstigungen. Was du über Kindergeld und Kinderfreibeträge wissen solltest. ➔ SchulSteuererklaerung.de

Was können Eltern steuerlich absetzen?

Eltern werden in Deutschland finanziell unterstützt. Der Staat gewährt ihnen steuerliche Vorteile und hat spezielle Fördermittel für Eltern bereitgestellt. Damit du Anspruch auf diese Hilfestellungen hast, ist die Abgabe einer Steuererklärung erforderlich. In dieser werden Informationen zur Familiensituation abgefragt und du kannst durch entsprechende Angaben deine Steuervorteile nutzen.

Hinweis: Es ist nicht immer klar, wo du welche steuermindernden Angaben in der Steuererklärung angeben kannst. Wenn du dir unsicher bist, kann dir unser Online-Tool weiterhelfen. Wir stellen dir alle wichtigen Fragen zu deiner Familiensituation und gehen sicher, dass du eine maximale Steuerminderung bzw. Rückerstattung bekommst.

Kindergeld und Kinderfreibeträge

Die zwei größten Förderinstrumente sind das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Als Elternteil hast du Anspruch auf entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Kinderfreibeträge in voller Höhe steuerlich geltend zu machen und nebenbei Kindergeld zu beziehen, ist nicht möglich. Für die meisten Eltern ist es sinnvoller, Kindergeld in Anspruch zu nehmen, Kinderfreibeträge führen nur bei rund 5 Prozent aller Steuerzahlerinnen und –zahler zu einem Vorteil.

Kindergeld

Kindergeld können Eltern beziehen, die ihren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Eltern sind sowohl leibliche wie auch Adoptiv- oder Pflegeeltern. Kindergeld steht grundsätzlich allen Eltern bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zur Verfügung, danach muss nachgewiesen werden, dass eine Ausbildung angestrebt wird. Andernfalls zahlt der Staat nach der Volljährigkeit kein Kindergeld mehr.

Kindergeld - wie funktioniert’s?

Um Kindergeld zu bekommen, müssen Eltern einen Antrag stellen. Den Antrag stellst du bei der Familienkasse. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, diesen zu stellen, denn die meisten Vergünstigungen (wie bspw. steuerliche Vergünstigungen) sind nur durch Nachweis dieses Antrags zu erhalten. In dem Antrag werden Informationen über die finanzielle Situation der Familie sowie persönliche Daten abgefragt. Wenn der Antrag genehmigt ist, kann das Kindergeld bei der Familienkasse beantragt werden.

Wie hoch ist das Kindergeld?

In diesem Jahr beträgt das Kindergeld für die ersten zwei Kinder jeweils 192€ monatlich, für das dritte Kind 198€ und für jedes weitere Kind 223€.

Kinderfreibeträge

Um den Kinderfreibetrag geltend zu machen, müssen Eltern in der Steuererklärung eine entsprechende Anlage ausfüllen. Das Ziel des Kinderfreibetrags ist die Sicherstellung des Existenzminimums eines jeden Kindes. Dadurch, dass der Kinderfreibetrag die Steuern für Eltern unter einem gewissen Einkommen stark verringert, können diese mehr Geld für das Wohlergehen der Kinder ausgeben.

Kinderfreibeträge - wie funktioniert’s?

Kinderfreibeträge sind ausschließlich über die Steuererklärung geltend zu machen. Pro Kind muss in der Steuererklärung hierzu eine eigene Anlage ausgefüllt und abgegeben werden. Jeh nach Anzahl der Kinder und der finanziellen Situation wird dadurch die Steuerlast vermindert. Freibeträge werden regelmäßig erhöht. Sie verdoppeln sich, wenn die Eltern eine Zusammenveranlagung durchführen.

2017 liegt der Gesamtkinderfreibetrag bei 7.356 €.

Kindergeld oder Kinderfreibeträge

Kindergeld

Weil der Nachweis des Antrags für viele finanzielle Vorteile erforderlich ist, sollten alle Eltern Kindergeld beantragen. Die Höhe bemisst sich an der der Zahl und dem Alter der Kinder.

Kinderfreibetrag

Kindfreibeträge sorgen dafür, dass der Teil des Einkommens steuerfrei bleibt, der garantiert, dass jedem Kind ein Existenzminimum gesichert wird.

Weitere Entlastungsbeträge

Der Staat unterstützt Eltern nicht nur mit Kindergeld und Kinderfreibeträgen. Es gibt weitere Mittel, die Eltern fördern sollen.

Kinderbetreuungskosten: 75% der Kinderbetreuungsausgaben können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dieses Angebot vom Staat gilt bis zum 14. Lebensjahr des Kindes und ist auf einen Maximalbetrag von 4.000 € pro Kind und Jahr beschränkt.

Entlastungsbetrag: Alleinerziehnde, die einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben, können zusätzlich den Entlastungsbetrag von 2.000 € jährlich steuerlich geltend machen.

Riester-Förderung Kinderzulage: Lehrkräfte mit Riester-Rente, bekommen jährlich 300 € als Zulage pro Kind.

Kinderzuschlag: Geringverdiener haben außerdem Anspruch auf einen Kinderzuschlag von maximal 170 € pro Kind. Diese Sozialleistung muss bei der Familienkasse beantragt werden.